Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.07.1927 zuletzt geändert am 17.10.1998
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Sitz und Aufgaben des Vereins), 3 (Beendigung der Mitgliedschaft und des Pachtverhältnisses), 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und 6 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.11.1928 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall: 5
Fall: 6
Fall 7
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden und der/dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zum Abschluss eines verpflichtenden Geschäftes von mehr als 255,65 EUR im Einzelfall ist die Zustimmung des Vorstandes, von mehr als 5112,92 EUR im Einzelfall die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Ausgenommen sind Mittel im Rahmen von Sanierungs- und Förderprogrammen des Landes Hessen oder der Stadt Kassel.
Fall 10
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.