Handelsregister · VR 1132

Registerinformationen

Kleingärtnerverein Gartenstadt Waltrop · Amtsgericht Recklinghausen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kleingärtnerverein Gartenstadt Waltrop
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Waltrop

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1132
Gericht
Amtsgericht Recklinghausen
Letzte Eintragung
08.05.2025
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Marco Funke

Waltrop

Vorstand

Martina Jaenke

Waltrop

Vorstand

Manuel Karl Kiese

Waltrop

Vorstand

Heidrun Neitzel

Waltrop

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus folgenden Personen: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten, von denen eines der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muß.
  • Tag der ersten Eintragung: 18.08.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.09.2004.
  • Anmeldung Blatt 23 ff. SB.
  • Anmeldung Blatt 52 ff. SB;
  • Anmeldung Blatt 78 ff SB
  • Anmeldung Blatt 89 SB
  • Anmeldung Blatt 147 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 159 ff SB
  • Anmeldung Blatt 169 ff. SB
  • Anmeldung Blatt 183 SB
  • Satzung Blatt 195 ff. SB
  • Anmeldung Blatt 217 SB
  • Anmeldung Blatt 225 SB
  • Anmeldung Blatt 228 SB

Satzung

  • Satzung vom 09.05.1977 zuletzt geändert am 19.03.2004
  • Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2010 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Die Aufwandsentschädigungen und Arbeitsverträge) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2016 hat die Änderung der Satzung Teil IV (Gartenordnung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 (Umlagen) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.