Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus folgenden Personen: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten, von denen eines der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muß.
Tag der ersten Eintragung: 18.08.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.09.2004.
Anmeldung Blatt 23 ff. SB.
Anmeldung Blatt 52 ff. SB;
Anmeldung Blatt 78 ff SB
Anmeldung Blatt 89 SB
Anmeldung Blatt 147 Sonderband
Anmeldung Blatt 159 ff SB
Anmeldung Blatt 169 ff. SB
Anmeldung Blatt 183 SB
Satzung Blatt 195 ff. SB
Anmeldung Blatt 217 SB
Anmeldung Blatt 225 SB
Anmeldung Blatt 228 SB
Satzung
Satzung vom 09.05.1977 zuletzt geändert am 19.03.2004
Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2010 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Die Aufwandsentschädigungen und Arbeitsverträge) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2016 hat die Änderung der Satzung Teil IV (Gartenordnung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 (Umlagen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.