Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende. Jeder ist für sich allein vertretungsberechrechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Werte von mehr als 500,00 DEM der Genehmigung des Gesamtvorstandes bedürfen.
Tag der ersten Eintragung: 10.08.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 8 VR 243 Amtsgericht Nordenham getreten. Freigegeben am 17.10.2006.
Satzung Bl. 115-122 d.A.
Satzung
Satzung mehrfach geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.