Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Jeder ist allein zur Vertretung berechtigt. Bei Abschluss eines verpflichtenden Geschäfts von mehr als 500,00 EUR im Einzelfall ist die Zusteimmung des Vorstandes, von mehr als 2.500,00 EUR im Einzelfall die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Ausgenommen hiervon sind Fördermittel des Landes Thüringen.
Tag der ersten Eintragung: 11.06.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 05.05.1990 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 06.04.2002.
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2012 hat die Änderung des § 9 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2015 hat die Änderung des § 6 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.