Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die beiden Vorsitzenden, der Kassierer und der Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam berechtigt, den Verein zu vertreten, von denen eines der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und eines der Kassierer oder Schriftführer sein muss.
Satzung Blatt 257 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 03.03.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.09.2006.
Beschluss Bl. 293 ff der Akten
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12 Satzung Blatt 65 ff. der Akten
Fall 13
Satzung
Satzung vom 10.11.1950 zuletzt geändert am 25.05.2002
Die Mitgliederversammlung vom 31.08.2008 hat die redaktionelle Änderung des Verbandsnamens in § 1 (Name und Sitz), § 14 (Auflösung) und im Anhang sowie die redaktionelle Änderung in § 6 (Rechte der Mitglieder) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.