Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden,dem Stellvertreter, dem 1.Schriftführer und dem 1.Kassenwart.
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten den Verein gemeinsam.
Satzung Bl.145
Tag der ersten Eintragung: 18.08.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.10.2006.
Fall 10
Satzung
Satzung vom 16.05.1951 zuletzt geändert am 19.10.1979
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