Handelsregister · VR 2572

Registerinformationen

Kleingärtnerverein Bonn-Rheindorf e.V. · Amtsgericht Bonn

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kleingärtnerverein Bonn-Rheindorf e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bonn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2572
Gericht
Amtsgericht Bonn
Letzte Eintragung
12.06.2025
Abrufstand
04.04.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Niels Johannsen

Bonn

Vorstand

Johannes Meißner

Bonn

Vorstand

Birgit Helga Siebigteroth

Bonn

Vorstand

Judith Ottensmeyer

Bonn

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 28.09.1947 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09.03.1985 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 7 Punkt 5 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Durch Mitgliederbeschluss vom 12.05.2021 wurde die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Rechte aus der Mitgliedschaft), § 5 (Pflichten der Mitglieder), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Vorstand), § 9 (Mitgliederversammlung), § 11 (Kassenprüfung) und § 16 (Inkraftreten/Übergangsbestimmungen) geändert.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 27.06.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.08.2005.
  • Satzung Blatt 110 der Akten
  • Beschluss Blatt 279-286 der Akten Satzung Blatt 292 der Akten
  • von Amts wegen berichtigend eingetragen
  • Beschluss Blatt 310 - 322 der Akten Satzung Blatt 326 der Akten
  • Beschluss Blatt 362-369 der Akten
  • Satzung Blatt 485 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.