Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, 1. Kassenführer und 1. Schriftführer. Es sind auch zwei vertretungsberechtigt, wobei einer von diesen der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muß.
Änderungsbeschluss Blatt 164/165, Satzung Blatt 169 - 175 der Registerakten Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.07.2006.
Satzung
Satzung vom 16.12.1946 zuletzt geändert am 28.11.1992
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.