Handelsregister · VR 73

Chronologischer Auszug

Kleingärtnerverein "Badesee Sachsendorf" e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kleingärtnerverein "Badesee Sachsendorf" e.V.

b)
Cottbus
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter jeweils
allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als
500,00 EUR verpflichtet ist, die Einwilligung des Gesamtvorstandes vorher einzuholen.
Grundstücksgeschäfte unterliegen dem Zustimmungsvorbehalt der Mitgliederversammlung.

b)
Vorsitzender:

1.
Förster, Hans-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Cottbus

Stellvertreter des Vorsitzenden:

2.
Tews, Horst, *XX.XX.XXXX, Cottbus
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 14.06.1990
zuletzt geändert durch Beschluss vom 02.03.2005
a)
19.10.2006
Metzdorf
b)
Satzung Bl. 62 ff
SB

Tag der ersten Eintragung:
17.07.1990

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Stellvertreter des Vorsitzenden:
2. Tews, Horst

Stellvertretender Vorsitzender:
3.
Egert, Axel, *XX.XX.XXXX, Cottbus
a)
01.06.2007
Perl
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2009 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Ziele
des Vereins) beschlossen.
a)
13.11.2009
Perl
4a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als
500,00 EUR verpflichtet ist, die Einwilligung des Gesamtvorstandes vorher einzuholen.
Grundstücksgeschäfte unterliegen dem Zustimmungsvorbehalt der Mitgliederversammlung.

b)
Änderung zu Nr. 3:
1. Vorsitzender:

Egert, Axel, *XX.XX.XXXX, Cottbus

Änderung zu Nr. 1:
2. Vorsitzender:

Förster, Hans-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Cottbus
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2010 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz
des Vereins, Rechtsgrundlagen) beschlossen.
a)
02.07.2010
Perl
b)
Satzung Bl.
81-84 SB
5b)
Nicht mehr 2. Vorsitzender:
1. Förster, Hans-Jürgen

2. Vorsitzender :
4.
Wisniewski, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Cottbus
a)
05.09.2013
Kühnel
b)
Protokoll Bl. 87
SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.