Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Schriftführer und der Kassierer. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB in Gemeinschaft vertreten, von denen eines der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss.
Tag der ersten Eintragung: 13.04.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.10.2004.
Anmeldung Blatt 62 ff. SB.
Anmeldung Blatt 71 ff. SB
Satzung Blatt 77 SB
Anmeldung Blatt 78 ff. SB
Anmeldung Blatt 84 ff. SB
Anmeldung Blatt 94 ff SB
Anmeldung Blatt 103 ff SB
Anmeldung Blatt 114 ff. SB
Anmeldung Blatt 124 ff. SB
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 19.11.1950 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.03.2004 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und § 10 (Die Aufwandsentschädigungen und Arbeitsverträge) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.