Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, sein Stellvertreter, der 1. Kassenführer und der 1. Schriftführer. Je zwei von ihnen, darunter der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten den Verein.
Änderungsbeschluss Blatt 78 ff. der Registerakten
Tag der ersten Eintragung: 02.01.1958 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.01.2006.
Fall 4
Fall 5
Neufassung der Satzung Blatt 141 ff. der Akten
Beschluss Blatt 139 der Akten
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Neufassung der Satzung Blatt 177 ff. der Akten
Beschluss Blatt 176 der Akten
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Neufassung der Satzung Blatt 231 - 234 der Akten
Fall 14
Satzung
Satzung vom 12.10.1957
Die Mitgliederversammlung vom 09.12.2010 hat eine Neufassung der Satzung mit Änderungen insbesondere in § 1 (Name und Sitz) unter gleichzeitiger Änderung des Names beschlossen.
Durch Beschluss des Vorstands vom 06.10.2015 wurde die Satzung in § 2 (Zweck und Aufgabe) und in § 12 (Änderung des Zwecks, Auflösung des Vereins) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 21.05.2023 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Einberufung und Aufgabe der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.