Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die beiden Vorsitzenden, der Kassierer und der Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder, von denen eines der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und eines der Kassierer oder der Schriftführer sein muss, vertreten den Verein.
Satzung Blatt 161 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 16.07.1952 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.10.2006.
Änderungsbeschluss Blatt 166 der Akten
Fall 5
Fall 6
Fall 7 Neufassung der Satzung Blatt 211 ff d. A.
Fall 8
Satzung
Satzung vom 29.01.1958
Die Satzung wurde durch Vorstandsbeschluss vom 04.06.2008 in § 1 (Verbandsname), § 6 (Rechte der Mitglieder) und § 14 (Auflösung) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.