Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die beiden Vorsitzenden, der Kassierer und der Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam berechtigt, den Verein zu vertreten, von denen eines der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und eines der Kassierer oder Schriftführer sein muss.
Satzung Blatt 134 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 16.04.1942 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.11.2005.
Beschluss Bl. 204 ff, 215 der Akten Satzung Bl. 216 ff der Akten
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Satzung Blatt 30 ff der Akten
Beschluss Blatt 14 ff der Akten
Satzung
Satzung vom 21.02.1942
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2002 hat die Neufassung der gesamten Satzung beschlossen. Der Vorstand hat am 15.08.2008 die Ergänzung der Satzung in § 6 (Rechte der Mitglieder) sowie durch die Änderung des Verbandsnamens die redaktionelle Änderung der §§ 1 (Name) und 14 (Auflösung) sowie der Schlichtungsordnung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.05.2017 hat die Neufassung der gesamten Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.