Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.04.1954
Die Vorstandssitzung vom 07.08.2008 hat die redaktionelle Änderung der Satzung in §§ 1 (2) 2 und 14 (3) 1 aufgrund Änderung des Verbandsnamens und in § 6 (4) c) 1 (Rechte der Mitglieder) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Im schriftlichen Verfahren mit Möglichkeit zur Stimmabgabe bis zum 23.04.2021 wurde die Satzung durch Beschluss der Mitglieder in § 10 (Mitgliederversammlung) und in § 11 (Der Vorstand) geändert.
Freitext
Änderungsbeschluss: Blatt 119-121 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 04.02.1955 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.10.2006.
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer. Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam, von denen einer der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und einer der Kassierer oder Schriftführer sein muss. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von drei seiner Mitglieder beschlussfähig. Ist der Vorstand durch Zusatzwahlen erweitert, so ist die Beschlußfähigkeit nur gegeben, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder und der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.
Fall 7
Satzung Blatt 63 ff der Akten
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Satzung Blatt 105 - 112 der Akten
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.