Handelsregister · VR 380
Historischer Auszug
Kleingärtnersparte Altdobritz e.V. · Amtsgericht Dresden
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
a)
Name
Nr.
der
"
Vorstand
ö
i
Eintra-
b)
Sitz
Liauidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
q
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
4
5
Blatt
7
0
9
8
7
6
5
4
3
2
VR
Rechtsverhältnisse
a)
Kleingärtnersparte
Altdobritz
e.V.
b)
Dresden
Jürgen
Gebhard,
Dresden;
-
1.
Vorsitzender
_-
Claus
Jarisch,
Dresden;
-
2.
Vorsitzender
-
Das
Statut
wurde
am
14.
Mai
1990
errichtet.
Der
Vorsitzende
oder
der
stellvertretende
Vorsitzende
vertreten
_den
Verein.
a)
Erste
Eintragung
am
20.September
1990
berichtigend
und
ergänzend
über-
tragen
am
15.
Oktober
1993
„(Aida
Horst
Herrlich,
Ingenieur,
Dresden;
-
1.
Vorsitzender
-
Jürgen
Gebhard
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
Die
Mitgliederversammlung
vom
06.
März
1993
hat
die
Änderung
der
Satzung
in
$
9
(Spartenvorstand)
beschlossen.
a)
15.
Oktober
1993
t
en
b)
Beschluß
Bl.:
16
SB
Verf.
Bl.:
9
HB
Durch
Beschluß
der
Mitgliederversammlung
vom
13.
April
1994
a)24.7.1996
ist
die
Satzung
insgesamt
neugefaßt.
_
e'
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
1.
Vorsitzende
und
der
b)
S
2.
Vorsitzende.
Beschluß
Jeder
vertritt
allein.
Bl.
20/21
SB
Satzung
Bl.
22
5B
AS
120:
Karteiblatt
Vereinsregister
(9/91)
Druck:
Druckhaus
Pastyrik,
Dresden,
Tel.
55702
Fortsetzung
Rückseite
nn
a
Amtsgericht
Handblatt
zum
Vereinsregister
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
Li
nidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
au
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
3
"
4
5
Fortsetzung
auf
den.
.......
.ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.