Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Zum Abschluss eines verpflichtenden Geschäfts von mehr als 50,00 EUR im Einzelfall ist die Zustimmung des Vorstandes und von mehr als 250,00 EUR im Einzelfall die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Ausgenommen sind Mittel im Rahmen von Sanierungs- und Fördermittelprogrammen.
Tag der ersten Eintragung: 31.07.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.