Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1.Schriftführer und dem 1.Kassenwart.
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten den Verein gemeinsam.
Satzung Bl.145
Tag der ersten Eintragung: 03.02.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.10.2006.
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Satzung
Satzung vom 14.03.1947 zuletzt geändert am 11.01.1992
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.