Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, sein Stellvertreter, der 1. Kassenführer und der 1. Schriftführer. Jeweils zwei von ihnen, darunter der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten den Verein gemeinsam.
Satzung Blatt 199 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 06.02.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.01.2006.
Neufassung Satzung Blatt 31 - 34 der Akten
Fall 7
Neufassung Satzung Blatt 53 ff der Akten
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Satzung
Satzung vom 15.09.1947
Die Mitgliederversammlung vom 16.01.2010 hat beschlossen die Satzung insgesamt zu ändern und neu zu fassen, insbesondere in § 9 (Vorstand).
Der Vorstand hat am 24.02.2016 die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgabe), § 10 (Vorstandswahl und Geschäftsleitung) und § 12 (Änderung des Zwecks - Auflösung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.