die Durchführung von Bauleistungen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus, insbesondere von Straßen- und Tiefbau, Rohrleitungsbau, Kanalbau, Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Zimmermannsarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Elektrotechnik, Heizungsbau sowie auch die Errichtung und Sanierung von schlüsselfertigen Ein- und Mehrfamilienhäusern. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Ausführung bestimmter Aufträge als Generalunternehmer, sowie die Übernahme von Leistungen des Baunebengewerbes.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Patrick Christoph Kleinertz
Hennef
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Celina Katharina Kleinertz
Köln
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.04.2022
Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hennef (bisher Amtsgericht Siegburg HRB 17137) nach Köln beschlossen.
Ferner wurde beschlossen den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.05.2022
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70g IN 215/25) vom 13.10.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.