Handelsregister · VR 230378

Chronologischer Auszug

Kleiner Lichtenstein (Neidlingen) e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kleiner Lichtenstein (Neidlingen) e.V.

b)
Kirchheim unter Teck
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister.
Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.
Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom
Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom
stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen werden. Die
Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden. Der
Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei
seiner Mitglieder anwesens sind. Bei der
Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen; bei der
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des
stellvertretenden Vorsitzenden.

b)
Vorsitzender:
Krautwasser, Heinz, Wendlingen, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Müller, Manfred, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Stark, Klaus, Weilheim an der Teck, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 07.05.1994
a)
18.06.2014
Steiner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
18.06.2014.
Tag der ersten Eintragung:
28.07.1995
Satzung:
Sonderband
Blatt 7 - 13

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.