Handelsregister · VR 230378
Chronologischer Auszug
Kleiner Lichtenstein (Neidlingen) e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kleiner Lichtenstein (Neidlingen) e.V. b) Kirchheim unter Teck | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen werden. Die Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesens sind. Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; bei der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden. b) Vorsitzender: Krautwasser, Heinz, Wendlingen, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Müller, Manfred, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Stark, Klaus, Weilheim an der Teck, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 07.05.1994 | a) 18.06.2014 Steiner b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.06.2014. Tag der ersten Eintragung: 28.07.1995 Satzung: Sonderband Blatt 7 - 13 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.