Handelsregister · HRB 82183

Chronologischer Auszug

Kleiner Goldfisch gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mbH · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kleiner Goldfisch gemeinnützige
Gesellschaft zur Förderung von Kindern
und Jugendlichen mbH

b)
Leverkusen
Geschäftsanschrift:
Pfarrer-Klein-Straße 5, 51381 Leverkusen

c)
die gemeinnützige Förderung von Kindern
und Jugendlichen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Fischer, Thomas, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2014
a)
27.08.2014
Keusch
2c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Gesellschaftszweck ist die gemeinnützige
Förderung von Kindern und Jugendlichen.
Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Förderung von
musikalischen, künstlerischen und
sportlichen Maßnahmen und solchen zur
Förderung des Sozialverhaltens. Die
Gesellschaft ist zu allen Geschäften und
Maßnahmen berechtigt, die den
Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich
zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer
Unternehmen bedienen, sich an ihnen
beteiligen oder solche Unternehmen sowie
Hilfs- oder Nebenbetriebe erwerben,
errichten oder pachten. Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für ihre
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus den Mitteln der
Gesellschaft erhalten, es sei denn diese
sind selber als steuerbegünstigt anerkannt
und verwenden die ihnen zugewendeten
Mittel für gemeinnützige oder mildtätige
Zwecke. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütung begünstigt werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2014 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
a)
25.09.2014
Engeland

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