Gegenstand des Unternehmens ist in Fortführung des von der Firma Kleine & Steube Entoxin-Fabrik betriebenen Unternehmens die Herstellung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Arzneimitteln. Die Gesellschaft kann auch Unternehmen des vorbezeichneten Geschäftszweiges erwerben und/oder sich an solchen Unernehmen beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Udo Kaufmann
Berlin
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.06.1981 zuletzt geändert am 15.01.1985
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass sich die bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragene offene Handelsgesellschaft in Firma Kleine & Steube Entoxin-Fabrik durch Gesellschafterbeschluss vom 26.06.1981 nach dem Umwandlungsgesetz in der Fassung vom 06.11.1969 durch Übertragung ihres Vermögens in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt hat.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.07.2006.
Tag der ersten Eintragung: 26.10.1981
Gesellschaftsvertrag: Sonderband I Blatt 87-97
Unternehmensvertrag
Mit der "MECKEL-SPENGLERSAN GmbH Pharmazeutische Präparate", Bühl (Amtsgericht Mannheim HRB 210800) wurde am 26.06.2008 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am gleichen Tag zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.