Handelsregister · HRB 11543

Chronologischer Auszug

Kleinböhl Flächenspritz GmbH · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kleinböhl Flächenspritz GmbH

b)
Alsheim

c)
die handwerkliche Herstellung von
Flächenspritzarbeiten und
Industriemarkierungen, Farbgestaltung von
Lärmschutzwänden und Industrieanlagen
sowie die Beratung und Abwicklung bei
derartigen Tätigkeiten.
100.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Bernstorff, Klaus, Kaufmann, Guntersblum
einzelvertretungsberechtigt
Geschäftsführer:
Pelzl, Reiner, Werkzeugmacher, Worms
einzelvertretungsberechtigt
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.08.1994 zuletzt geändert am
03.08.2000
a)
27.01.2006
Gebel

b)
Tag der ersten
Eintragung: 22.03.1995

Dieses Blatt ist bei
gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes des
Amtsgerichtes Worms
HRB 1543 getreten.
Freigegeben am
27.01.2006.
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (19 IN 37/08) vom
21.05.2008 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
02.06.2008
Groß

b)
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (19 IN 37/08) vom
30.05.2008 ist zusätzlich der Gesellschaft ein allgemeines
Verfügungsverbot auferlegt.
a)
11.06.2008
Lotz
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (19 IN 37/08) vom
01.08.2008 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
07.08.2008
Lotz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.