Handelsregister · HRB 11543
Chronologischer Auszug
Kleinböhl Flächenspritz GmbH · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kleinböhl Flächenspritz GmbH b) Alsheim c) die handwerkliche Herstellung von Flächenspritzarbeiten und Industriemarkierungen, Farbgestaltung von Lärmschutzwänden und Industrieanlagen sowie die Beratung und Abwicklung bei derartigen Tätigkeiten. | 100.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Bernstorff, Klaus, Kaufmann, Guntersblum einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer: Pelzl, Reiner, Werkzeugmacher, Worms einzelvertretungsberechtigt | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 31.08.1994 zuletzt geändert am 03.08.2000 | a) 27.01.2006 Gebel b) Tag der ersten Eintragung: 22.03.1995 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Worms HRB 1543 getreten. Freigegeben am 27.01.2006. | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (19 IN 37/08) vom 21.05.2008 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 02.06.2008 Groß b) Fall 2 | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (19 IN 37/08) vom 30.05.2008 ist zusätzlich der Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. | a) 11.06.2008 Lotz | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (19 IN 37/08) vom 01.08.2008 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 07.08.2008 Lotz |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.