Die Verwaltung eigener und fremder Vermögenswerte aller Art, insbesondere von Beteiligungen. Tätigkeiten, die einer gesonderten Erlaubnis (etwa nach der Gewerbeordnung oder dem Kreditwesengesetz) bedürfen, sind ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Philipp Klein
Burbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2010
Die Gesellschafterversammlung vom 09. Juni 2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Abfindung) beschlossen. Ein neuer § 19 (Bestimmungen zum erbschaftsteuerlichen Wertabschlag in Familienunternehmen) wurde eingefügt. Der bisherige § 19 (Bekanntmachung) wird § 20. Der bisherige § 20 (Gründungskosten, Kosten für Satzungsänderungen) wird § 21.
Die Gesellschafterversammlung vom 19. Dezember 2018 hat die Änderung von § 3 (Gesellschafter, Stammkapital, Erbringung der Einlage; nunmehr: Gesellschafter, Stammkapital), § 6 (Gesellschafterversammlung), § 7 (Gesellschafterbeschlüsse), § 10 (Verfügungen über Geschäftsanteile, Vorkaufsrecht), § 11 (Ausscheiden aus der Gesellschaft; nunmehr: Ausschluss aus der Gesellschaft), § 13 (Vererbung / Vermächtnis), § 15 (Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheit) und § 21 (Kosten für Satzungsänderungen) des Gesellschaftsvertrages, die Einfügung eines neuen § 19 (Familiengesellschaft) in den Gesellschaftsvertrag, die Neunummerierung des bisherigen § 19 (Bestimmungen zum erbschaftstseuerlichen Wertabschlag in Familienunternehmen; nunmehr § 20) und die Aufhebung des bisherigen § 20 (Bekanntmachung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14. November 2022 hat die Änderung von § 6 (Gesellschafterversammlung), § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 19 (Familiengesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.