Handelsregister · HRB 14364

Chronologischer Auszug

Klaus Thierhoff Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Bochum

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Klaus Thierhoff
Steuerberatungsgesellschaft mbH

b)
Bochum
Geschäftsanschrift:
Kemmnader Straße 52, 44795 Bochum

c)
(1) Gegenstand des Unternehmens ist der
Betrieb einer Steuerberatungsgesellschaft.
(2) Die Gesellschaft kann sich an anderen
Unternehmen beteiligen und/oder deren
Geschäftsführung übernehmen. Sie kann
andere Unternehmen erwerben,
Zweigniederlassungen errichten und alle
Geschäfte tätigen, die mit dem in Absatz (1)
genannten Gegenstand des Unternehmens
zusammenhängen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Thierhoff, Klaus, Bochum, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2013
a)
21.03.2013
Schüler
2c)
Gegenstand des Unternehmens sind die
geschäftsmäige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbarten
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater sein, der seine
berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich
hat.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2014 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Im
Übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu
gefasst.
a)
24.07.2014
Schüler
3a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2014 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
29.10.2014
Schüler

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