Übernahme von Beteiligungen an Gesellschaften, deren Gegenstand die Überlassung von Personal auf Zeit ist.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Klaus Rieker
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.03.2001 zuletzt geändert am 19.12.2001
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.02.2006.
Tag der ersten Eintragung: 25.07.2001
Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 27/35
Insolvenz
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 12.09.2022 (4 IN 288/22) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.