Handelsregister · HRB 32303

Registerinformationen

Klaus-Peter Bonefas Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Wittlich

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Klaus-Peter Bonefas Verwaltungsgesellschaft mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Lünebach
Geschäftsanschrift
Waxweiler Straße 3, 54597 Lünebach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 32303
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Letzte Eintragung
04.06.2024
Abrufstand
05.04.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung bei der Bonefas & Rosch GmbH & Co. KG, die die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden in Lünebach zum Gegenstand hat.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Klaus-Peter Bonefas

Lünebach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2000
  • Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und § 5 (Dauer der Gesellschaft-Kündigung-Ausscheiden-Einziehen von Geschäftsanteilen) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 20.12.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 2303 des Amtsgerichts Bitburg getreten. Freigegeben am 21.02.2006.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 8 ff Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.