Handelsregister · HRB 751240

Chronologischer Auszug

Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige
GmbH

b)
Waldachtal
Geschäftsanschrift:
Klaus Fischer Straße 1, 72178 Waldachtal

c)
Die Förderung der Kinder- und
Jugendbildung, insbesondere die
Unterstützung von Kindergärten und
Schulen schwerpunktmäßig in der Region,
sowie die Förderung kultureller
Veranstaltungen.
150.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Prof. E.h. Fischer, Klaus, Waldachtal,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2014 mit Änderung vom
26.11.2014.
a)
30.12.2014
Maurer
2c)
Gegenstand geändert; nun:
2.1 Die Klaus Fischer Stiftung
gemeinnützige GmbH ("Gesellschaft")
verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabeordnung.
2.2. Die Zwecke der Gesellschaft sind die
Förderung
a) von Wissenschaft und Forschung;
b) der Jugend- und Altenhilfe;
c) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung;
d) des Tierschutzes;
e) des (Hunde-) Sports;
f) der Heimatplfege, Heimatkunde und
Ortsverschönerung;
g) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
2.3 Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
a) die Unterstützung und Unterhaltung von
aa) Kindergärten, Schulen und anderen
Bildungs- sowie Nachhilfeeinrichtungen
schwerpunkmäßig in der Region,
bb) Alten- und Pflegeheimen,
cc) Tierheimen;
b) die Gewährung von Stipendien an
Schüler, Studenten und Promovierende
nach den jeweils geltenden
Vergaberichtlinien der Gesellschaft;
c) Veranstaltung von (Forschungs-)
Wettbewerben;
d) Ausschreibung von Forschungsaufträge;
e) die Vergabe von Preisen nach den
jeweils geltenden Vergaberichtlinien der
Gesellschaft;
f) Durchführung kultureller,
wissenschaftlicher und sportlicher
Veranstaltungen;
g) individuelle Unterstützung Not leidender
uns sozial gefährdeter Kinder und junger
Menschen.
2.4 Der Satzungszweck kann daneben
auch verwirklicht werden durch die
Unterstützung anderer gemeinnütziger
Organisationen oder Körperschaften mit
gleicher oder ähnlicher Zielrichtung als
Fördergesellschaft im Sinne von § 58 Nr. 1
AO, sofern dadurch der Zweck der
Gesellschaft gefördert wird und eine
Gewähr für die sachgemäße Verwendung
der so zugewiesenen Mittel besteht.
2.5. Der Stiftungsrat bestimmt, welche
Maßnahmen im Einzelnen aus dem
vorstehend in Abs. 2 bis 4 niedergelegten
Gesellschaftszweck verfolgt werden und
welche Empfänger Leistungen der
Gesellschaft erhalten. Ein Rechtsanspruch
auf die Gewährung von Leistungen der
Gesellschaft ist nicht gegeben. Ein solcher
Rechtsanspruch wird auch nicht durch
langjährige Übung begründet.
2.6 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden.
2.7. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
2.8 Die Gesellschaft darf niemanden durch
Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder durch eine
unangemessenen hohen
Aufwandsentschädigung oder
Tätigkeitsvergütung begünstigen.
2.9 Die Geschäfte der Gesellschaft sind in
tatsächlicher Hinsicht so zu führen, dass
die ausschließliche und unmittelbare
Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke
gewährleistet wird.
2.10 Keiner der Gesellschafter erlangt mit
dem Erwerb von Geschäftsanteilen an
dieser Gesellschaft eigenes verwertbares
Vermögen. Die Gesellschaft ist vielmehr
lediglich ein für die Durchführung ihrer
satzungsmäßigen Zwecke geschaffenes
Instrument; die Gesellschafter sind
Treuhänder dieses Gedankenguts. Sie
erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mher als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Neuen
Gesellschaftern ist beim Erwerb von
Geschäftsanteilen ausdrücklich die
Verpflichtung zur Einhaltung der sich aus
dieser Satzung ergebenden
Verpflichtungen aufzuerlegen.
2.11 Es ist vorgesehen, der Gesellschaft
neben anderen Zuwendungen
Gesellschaftsanteile an der fischer holding
GmbH & Co. KG, Waldachtal, ("fiho") zu
übertragen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2021 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
03.11.2021
Gerst

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.