Handelsregister · HRB 751240
Chronologischer Auszug
Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH b) Waldachtal Geschäftsanschrift: Klaus Fischer Straße 1, 72178 Waldachtal c) Die Förderung der Kinder- und Jugendbildung, insbesondere die Unterstützung von Kindergärten und Schulen schwerpunktmäßig in der Region, sowie die Förderung kultureller Veranstaltungen. | 150.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Prof. E.h. Fischer, Klaus, Waldachtal, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2014 mit Änderung vom 26.11.2014. | a) 30.12.2014 Maurer | |
| 2 | c) Gegenstand geändert; nun: 2.1 Die Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH ("Gesellschaft") verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. 2.2. Die Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung a) von Wissenschaft und Forschung; b) der Jugend- und Altenhilfe; c) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung; d) des Tierschutzes; e) des (Hunde-) Sports; f) der Heimatplfege, Heimatkunde und Ortsverschönerung; g) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. 2.3 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Unterstützung und Unterhaltung von aa) Kindergärten, Schulen und anderen Bildungs- sowie Nachhilfeeinrichtungen schwerpunkmäßig in der Region, bb) Alten- und Pflegeheimen, cc) Tierheimen; b) die Gewährung von Stipendien an Schüler, Studenten und Promovierende nach den jeweils geltenden Vergaberichtlinien der Gesellschaft; c) Veranstaltung von (Forschungs-) Wettbewerben; d) Ausschreibung von Forschungsaufträge; e) die Vergabe von Preisen nach den jeweils geltenden Vergaberichtlinien der Gesellschaft; f) Durchführung kultureller, wissenschaftlicher und sportlicher Veranstaltungen; g) individuelle Unterstützung Not leidender uns sozial gefährdeter Kinder und junger Menschen. 2.4 Der Satzungszweck kann daneben auch verwirklicht werden durch die Unterstützung anderer gemeinnütziger Organisationen oder Körperschaften mit gleicher oder ähnlicher Zielrichtung als Fördergesellschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO, sofern dadurch der Zweck der Gesellschaft gefördert wird und eine Gewähr für die sachgemäße Verwendung der so zugewiesenen Mittel besteht. 2.5. Der Stiftungsrat bestimmt, welche Maßnahmen im Einzelnen aus dem vorstehend in Abs. 2 bis 4 niedergelegten Gesellschaftszweck verfolgt werden und welche Empfänger Leistungen der Gesellschaft erhalten. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leistungen der Gesellschaft ist nicht gegeben. Ein solcher Rechtsanspruch wird auch nicht durch langjährige Übung begründet. 2.6 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 2.7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2.8 Die Gesellschaft darf niemanden durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch eine unangemessenen hohen Aufwandsentschädigung oder Tätigkeitsvergütung begünstigen. 2.9 Die Geschäfte der Gesellschaft sind in tatsächlicher Hinsicht so zu führen, dass die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gewährleistet wird. 2.10 Keiner der Gesellschafter erlangt mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen an dieser Gesellschaft eigenes verwertbares Vermögen. Die Gesellschaft ist vielmehr lediglich ein für die Durchführung ihrer satzungsmäßigen Zwecke geschaffenes Instrument; die Gesellschafter sind Treuhänder dieses Gedankenguts. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mher als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Neuen Gesellschaftern ist beim Erwerb von Geschäftsanteilen ausdrücklich die Verpflichtung zur Einhaltung der sich aus dieser Satzung ergebenden Verpflichtungen aufzuerlegen. 2.11 Es ist vorgesehen, der Gesellschaft neben anderen Zuwendungen Gesellschaftsanteile an der fischer holding GmbH & Co. KG, Waldachtal, ("fiho") zu übertragen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 03.11.2021 Gerst |
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