Handelsregister · HRB 231867

Chronologischer Auszug

KLARA WINTER GHK gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
KLARA WINTER GHK gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Conradstraße 4, 13509 Berlin

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5), der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe
(§ 52 Abs. 2 Nr. 7), der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 18), des
Schutzes von Ehe und Familie (§
52 Abs. 2 Nr. 19), der Kriminalprävention (§ 52 Abs. 2 Nr. 20),
mit dem primären Ziel der Stabilisierung der (potenziell) betroffenen Frauen und ihrem Umfeld.
Hierzu werden Maßnahmen entwickelt, konzipiert und umgesetzt,
die über Gewaltformen informieren, Gewaltformen verhüten, verfolgen und beseitigen, Diskriminierung entgegenwirken, Gleichstellung von Männern und Frauen fokussieren, Rechte der Frauen
fördern, Opfer schützen und stabilisieren, auf europäischer Ebene agieren, Netzwerke bilden, mit
Kooperationspartnern und Organisationen agieren.
Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere verwirklicht durch
folgende Maßnahmen:
a) § 52 Abs. 2 Nr. 18 (Förderung
der Gleichberechtigung von Frauen und Männern). Die Gesellschaft bietet Gesprächsangebote
für Frauen und Männer, pädagogisches Fachpersonal, Lehrer.innen
und Schüler.innen: persönlich, politisch, wirtschaftlich, sozial und
kulturell, zur Entwicklung eines
Bewusstseins für eine gleichberechtigte Gesellschaft. Dafür stehen eine interaktive Internetplattform, Social-Media-Kanäle, Videokonferenzen und Schulungen
vor Ort zur Verfügung. Zudem
werden Kooperationen und Netzwerke gebildet, aufgebaut und gefördert, welche sich für die Förderung der Gleichberechtigung einsetzen.
b) § 52 Abs. 2 Nr. 19 (Schutz
der Ehe und der Familie). Hauptschwerpunkt für Förderungsmaßnahmen ist die Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder in einer Partnerschaft, weshalb Maßnahmen zur Stärkung und Ermutigung sowie Sensibilisierung für
Gewaltsituationen umgesetzt werden sollen, insbesondere durch
Sensibilisierung und Stabilisierung von pädagogischen Fachkräften durch Schulungen, insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten, Bereitstellung von Unterstützungsangeboten für pädagogische Fachkräfte, Entwicklung
von Leitfäden, Erstellung von Informationsmaterial für potenziell
betroffene Eltern, Schaffung von
Netzwerk-/Beratungsangeboten
für (potenziell) betroffene Frauen, Schaffung von Netzwerk-/Beratungsangeboten für pädagogisches Fachpersonal, Konzeption
und Aufbau von Projekten, welche den Präventions- und lnterventionsansatz unterstützen und
fördern.
c) § 52 Abs. 2 Nr. 5 (Förderung
von Kunst und Kultur). Schwerpunkt ist hier die Sensibilisierung und Stabilisierung für Gewaltprävention durch Literatur,
Kunstprojekte und Ausstellungen.
In diesem Zusammenhang wird/
werden pädagogisches Personal
durch das konzipierte Programm
"Handeln durch Kunst", geschult.
Schwerpunkt: Gewaltprävention
& Elternarbeit. Der künstlerische
Ansatz nimmt der Thematik die
Schwere und schafft Möglichkeiten, mit Eltern auf einer erweiterten Ebene ins Gespräch zu kommen und somit Elternarbeit neu
zu gestalten, betroffenen Frauen eine Kunstplattform zur Verfügung gestellt, Öffentlichkeitsund Kampagnenarbeit zum Thema
Gewalt an Frauen und ihren Kindern ausgebaut, Praxisbezug zur
Förderung der Gewaltprävention
in der soziokulturellen Bildung
hergestellt, Aktionen nach lokalen Bedürfnissen entwickelt und
umgesetzt, wie Aktivitäten von
freien Kulturgruppen und Kulturworkshops, wie Kunstschulungen,
Theaterspiele, kultureller Kinderund Jugendarbeit, Themenwerkstätten und Kunstausstellungen,
neue Online-Formate erstellt, die
(potenziell) betroffene Frauen sowohl auf der künstlerischen als
auch auf der Beratungsebene ansprechen, lnteraktionsprozesse
zwischen unterschiedlichen Kulturen initiiert mit dem Ziel der Sensibilisierung für kulturelle, sprachliche und/oder religiöse Verschiedenheit.
d) § 52 Abs. 2 Nr. 7 (Förderung
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe). lm schulischen
Ansatz geht es um die gemeinsame Entwicklung von Fragen
und Antworten, wobei - neben
dem Schwerpunkt des pädagogischen Fachpersonals - verschiedene Berufsgruppen, Auszubildende, Schüler.innen und Kinder einbezogen werden.
ln diesem Zusammenhang wird/
werden Demokratiepädagogik und
Vermittlung der Kinderrechte im
Sinne der Partizipation und der
demokratischen Teilhabe in Kindertagesstätten und Grundschulen gefördert durch Projektgestaltung in Kitas, Gespräche, Workshops, Kunst über häusliche Gewalt an Schulen angeboten, Qualifizierungs-, Weiterbildungs- und
Schulungsmaßnahmen an pädagogische Fachkräfte für Gewaltformen in pädagogischen Einrichtungen angeboten; in Ausbildungsbetrieben Schulungen zum Thema Partnerschaftsgewalt/häusliche Gewalt durchgeführt, ebenso
im künstlerischen Kontext, Schulungen in der stationären Altenhilfe angeboten. Hier kann Gewaltprävention durch Sensibilisierung
des Personalmanagements erreicht
werden, wie z.B. Maßnahmen zur
Re"Handeln durch Kunst" mit
pädagogischem Fachpersonal.
e) § 52 Abs. 2 Nr. 20 (Förderung
der Kriminalprävention). Durch
Netzwerkarbeit gemeinsam mit
ehemaligen Opfern sollen strukturelle Gewalt, Charaktereigenschaften und Verhalten von Tätern
dargestellt werden und so Foren
geschaffen werden, welche Empfehlungen an die Praxis erarbeiten
und Erfahrungsaustausch ermöglichen.
ln diesem Zusammenhang sollen
die möglichen Ursachen der Dunkelziffer erarbeitet werden, werden Netzwerkarbeiten, kooperative Arbeiten und Erfahrungsaustausch mit pädagogischem Personal und verschiedenen Trägern
zum Thema Viktimisierung und
Opferschutz durchgeführt.
500,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Winter, Klara, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
22.06.2021
a)
23.07.2021
Dr. Dr. Schulte

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.