Handelsregister · VR 100840

Chronologischer Auszug

KKS.Schützenverein Stein a. Kocher e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.05.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
KKS.Schützenverein Stein a. Kocher

b)
Neuenstadt am Kocher
a)
Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus 2 Personen.
Sie sind je alleinvertretungsberechtigt.

b)
Vorstand:
Berkefeld, Jochen, Neuenstadt a.K., *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Kuhn, Oliver, Neuenstadt a.K., *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 05.07.1960 zuletzt geändert am 26.02.2005
a)
10.02.2014
Sproll

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
05.08.1960
Satzung:
Sonderband
Blatt 58-63, 108-109, 114-138
2a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
KKS.Schützenverein Stein a. Kocher e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden und den 2.
Vorsitzenden vertreten. Sie sind
einzelvertretungsberechtigt.

b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Schmelcher, Bertram, Neuenstadt am Kocher,
*XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorstand:
Berkefeld, Jochen, Neuenstadt a.K., *XX.XX.XXXX

Bestellt als
1. Vorsitzender:
Kuhn, Oliver, Neuenstadt am Kocher, *XX.XX.XXXX
a)
28.07.2014
Schneider
3b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Reinhold, Wolfgang, Neuenstadt am Kocher,
*XX.XX.XXXX

Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schmelcher, Bertram, Neuenstadt am Kocher,
*XX.XX.XXXX
a)
17.01.2022
Schneider
4b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Reinhold, Wolfgang, Neuenstadt am Kocher,
*XX.XX.XXXX
a)
08.07.2024
Schneider
5b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Berkefeld, Jochen, Neuenstadt am Kocher, *XX.XX.XXXX
a)
01.07.2025
Schneider

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.