Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Immobilienvermögen und die Beteiligung an Immobiliengesellschaften. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet sind, das Unternehmen zu fördern. Gegenstand des Unternehmens sind aber keine Tätigkeiten, die der Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen. Die Gesellschaft ist keine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft i.S. des UBGG. Sie ist kein Kreditinstitut. Sie vermittelt keine Kapitalanlagen.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)
KK Immobilien Verwaltungs AG
Heidenheim an der Brenz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.09.2006.
Die Hauptversammlung vom 17.04.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 100.000,00 EUR beschlossen.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt in Höhe von 33.500,00 EUR.
Der Aufsichtsrat hat am 08.05.2008 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 14.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) und aufgrund der am 14.04.2009 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital II) ist das Grundkapital um insgesamt 41.750,00 EUR auf 125.250,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 17.05.2010 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 26.11.2010 hat die Änderung der Satzung in §§ 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) und 6 (Aktien, Übertragung von Aktien) beschlossen.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.11.2010 um 34.750,00 EUR auf 160.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 17.03.2011 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.11.2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.10.2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 60.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2010).
Bedingtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 26.11.2010 hat zur Einlösung von bis zum 31.10.2015 gewährten Bezugsrechten aus Options- und/oder Wandelanleihen die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 60.000,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital I/2010).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.