Handelsregister · HRB 20684
Chronologischer Auszug
KJV Kinder- und Jugendhilfe Volmarstein gGmbH · Amtsgericht Neubrandenburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) KJV Kinder- und Jugendhilfe Volmarstein gGmbH b) Ivenack Geschäftsanschrift: Alte Gärtnerei 6, 17153 Ivenack Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz Zweigniederlassung Volmarstein, 58300 Wetter, Geschäftsanschrift: Oskar-Niemöller-Straße 11, 58300 Wetter c) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Erziehung und Jugendhilfe sowie die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung. Der Zweck wird erzielt durch: a. Ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen von erzieherischen Hilfen auf der Grundlage des SGB VIII für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Eltern sowie b. die Errichtung, den Betrieb sowie die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen bedeutet. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt als Geschäftsführer: Bachmann, Markus, Münster, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Meinecke, Ekkehard, Wetter, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2018 | a) 07.06.2018 Schönherr | |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung ergänz, nun: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Die Befreiung kann für alle Rechtsgeschäfte mit einer bestimmten gemeinnützigen Rechtsperson oder aber für einzelne Rechtsgeschäfte beschlossen werden. | a) 23.08.2018 Schönherr | ||||
| 3 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Meinecke, Ekkehard, Wetter, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Schleiden, Anja, Witten, *XX.XX.XXXX | a) 11.12.2020 Ridder | ||||
| 4 | c) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Erziehung und Jugendhilfe sowie die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung. Der Zweck wird erzielt durch: - Ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen von erzieherischen Hilfen auf der Grundlage des SGB VIII für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Eltern sowie - die Errichtung, den Betrieb sowie die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Beratung, Betreuung, Diagnostik und Therapie für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen bedeutet. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 ( Gegenstand des Unternehmens ) und § 3 (Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit, Mittelverwendung) beschlossen. | a) 13.01.2021 Hacker | |||
| 5 | c) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Behinderte, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Erziehung, Volksund Berufsbildung, des Wohlfahrtwesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen von erzieherischen Hilfen auf der Grundlage des SGB VIII für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Eltern sowie; b) die Errichtung, den Betrieb sowie die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Beratung, Betreuung, Diagnostik und Therapie für Menschen mit und ohne Behinderung und deren Angehörigen bedeutet. Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgenden Körperschaften realisieren: - Evangelische Stiftung Volmarstein - Evangelisches Krankenhaus Hagen- Haspe gem. GmbH - Evangelische Krankenhaus GmbH Dortmund - IDV Integrations Dienste Volmarstein gem. GmbH - Evangelische Altenhilfe und Betreuung Haspe gem. GmbH - MZV Medizinisches Zentrum Volmarstein gem. GmbH - ADV Ambulante Dienste Volmarstein gem. GmbH - Jos-Bakker-Haus gem. GmbH - ISV Inklusionsservice Volmarstein gGmbH - WDV Wirtschaftsdienste Volmarstein GmbH - Bildungsakademie Volmarstein GmbH - Volmarstein Medical GmbH Weiterhin kann der Satzungszweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbegünstigten Körperschaften sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts verwirklicht werden. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen, wie zum Beispiel Dienst- und Beratungsleistungen. Das planmäßige Zusammenwirken kann zudem durch die Erbringung von Funktions- und Unterstützungsleistungen (bspw. Personaldienstleistungen oder Beratungen und Dienstleistungen in Form von Planung, Umsetzung und Durchführung von gemeinsamen Projekten) erfolgen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiter wurden § 3 (Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit, Mittelverwendung) und § 5 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr, Liquidation) geändert. | a) 10.12.2021 Dr. Weiß |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.