Handelsregister · HRB 20684

Chronologischer Auszug

KJV Kinder- und Jugendhilfe Volmarstein gGmbH · Amtsgericht Neubrandenburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
KJV Kinder- und Jugendhilfe Volmarstein
gGmbH

b)
Ivenack
Geschäftsanschrift:
Alte Gärtnerei 6, 17153 Ivenack
Zweigniederlassung errichtet unter gleicher
Firma mit Zusatz
Zweigniederlassung Volmarstein, 58300
Wetter,
Geschäftsanschrift: Oskar-Niemöller-Straße
11, 58300 Wetter

c)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von Erziehung und Jugendhilfe sowie die
Förderung der Hilfe für Menschen mit
Behinderung. Der Zweck wird erzielt durch:
a. Ambulante, teilstationäre und stationäre
Leistungen von erzieherischen Hilfen auf
der Grundlage des SGB VIII für Kinder,
Jugendliche, junge Erwachsene und deren
Eltern sowie b. die Errichtung, den Betrieb
sowie die Förderung aller Maßnahmen und
Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für
Menschen mit Behinderung und deren
Angehörigen bedeutet.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Bachmann, Markus, Münster, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bestellt als
Geschäftsführer:
Meinecke, Ekkehard, Wetter, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2018
a)
07.06.2018
Schönherr
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung ergänz, nun:
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt
dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder
durch einen Geschäftsführer zusammen mit
einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann die
Geschäftsführer von den Beschränkungen des §
181 BGB befreien. Die Befreiung kann für alle
Rechtsgeschäfte mit einer bestimmten
gemeinnützigen Rechtsperson oder aber für
einzelne Rechtsgeschäfte beschlossen werden.
a)
23.08.2018
Schönherr
3b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Meinecke, Ekkehard, Wetter, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schleiden, Anja, Witten, *XX.XX.XXXX
a)
11.12.2020
Ridder
4c)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von Erziehung und Jugendhilfe sowie die
Förderung der Hilfe für Menschen mit
Behinderung. Der Zweck wird erzielt durch:
- Ambulante, teilstationäre und stationäre
Leistungen von erzieherischen Hilfen auf
der Grundlage des SGB VIII für Kinder,
Jugendliche, junge Erwachsene und deren
Eltern sowie - die Errichtung, den Betrieb
sowie die Förderung aller Maßnahmen und
Einrichtungen, die eine wirksame Beratung,
Betreuung, Diagnostik und Therapie für
Menschen mit Behinderung und deren
Angehörigen bedeutet.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2021 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 ( Gegenstand des
Unternehmens ) und § 3 (Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit,
Mittelverwendung) beschlossen.
a)
13.01.2021
Hacker
5c)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für
Behinderte, des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Erziehung, Volksund Berufsbildung, des Wohlfahrtwesens
sowie die selbstlose Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53
Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustands auf die
Hilfe anderer angewiesen sind. Der Zweck
wird verwirklicht insbesondere durch a)
Ambulante, teilstationäre und stationäre
Leistungen von erzieherischen Hilfen auf
der Grundlage des SGB VIII für Kinder,
Jugendliche, junge Erwachsene und deren
Eltern sowie; b) die Errichtung, den Betrieb
sowie die Förderung aller Maßnahmen und
Einrichtungen, die eine wirksame Beratung,
Betreuung, Diagnostik und Therapie für
Menschen mit und ohne Behinderung und
deren Angehörigen bedeutet.

Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen,
mildtätigen und kirchlichen Zwecke auch
durch planmäßiges Zusammenwirken i. S.
d. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgenden
Körperschaften realisieren:
- Evangelische Stiftung Volmarstein
- Evangelisches Krankenhaus Hagen-
Haspe gem. GmbH
- Evangelische Krankenhaus GmbH
Dortmund
- IDV Integrations Dienste Volmarstein
gem. GmbH
- Evangelische Altenhilfe und Betreuung
Haspe gem. GmbH
- MZV Medizinisches Zentrum Volmarstein
gem. GmbH
- ADV Ambulante Dienste Volmarstein gem.
GmbH
- Jos-Bakker-Haus gem. GmbH
- ISV Inklusionsservice Volmarstein gGmbH
- WDV Wirtschaftsdienste Volmarstein
GmbH
- Bildungsakademie Volmarstein GmbH
- Volmarstein Medical GmbH

Weiterhin kann der Satzungszweck auch
durch das planmäßige Zusammenwirken im
Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen
nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
steuerbegünstigten Körperschaften sowie
juristischen Personen des öffentlichen
Rechts verwirklicht werden. Das
planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch
die Inanspruchnahme von Funktions- und
Unterstützungsleistungen, wie zum Beispiel
Dienst- und Beratungsleistungen. Das
planmäßige Zusammenwirken kann zudem
durch die Erbringung von Funktions- und
Unterstützungsleistungen (bspw.
Personaldienstleistungen oder Beratungen
und Dienstleistungen in Form von Planung,
Umsetzung und Durchführung von
gemeinsamen Projekten) erfolgen. Die
Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des §
57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie
die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie
kann auch ihrerseits als Hilfsperson im
Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere
steuerbegünstigte Körperschaften und
Körperschaften des öffentlichen Rechts
tätig werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2021 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Weiter wurden § 3 (Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit,
Mittelverwendung) und § 5 (Dauer der Gesellschaft,
Geschäftsjahr, Liquidation) geändert.
a)
10.12.2021
Dr. Weiß

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.