Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tobias Menges
Grünstadt
Vorstand
Andreas Daub
Grünstadt
Vorstand
Anja Zorn
Grünstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 29.01.2007, am 22.2.07 in dem § 11 (Auflösung) und am 18.04.2007 in dem § 7 Abs. 7 (Vorstand) geändert.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, 1. Schriftführer und 1. Schatzmeister.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über - An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz - Beteiligung an Gesellschaften - Aufnahme von Darlehen ab 1000,00 EUR. Der Vorstand trifft Entscheidungen über Ausgaben (Projekte), deren Höhe einen Maximalbetrag von 2.000,- EUR nicht übersteigen und deren grundsätzliche Förderung entweder über den Zweck des Vereins gem. § 2 der Satzung geregelt ist oder durch die Mitgliederversammlung gem. § 8 der Satzung beschlossen wurde.
Freitext
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.