Handelsregister · HRB 174666

Chronologischer Auszug

Kita an der Heide gGmbH · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kita an der Heide gGmbH

b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Baben de Heid 20/22, 22149 Hamburg

c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts,,Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Der Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Erziehung sowie die
Mittelbeschaffung für die Verwirklichung
dieses steuerbegünstigten Zwecks durch
andere steuerbegünstigte Körperschaften
und juristischen Personen des öffentlichen
Rechts.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch das Betreiben einer
oder mehrerer Kindertagesstätten.
4. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere
gemeinnützige Unternehmen zu erwerben,
sich an solchen zu beteiligen, deren
Vertretung zu übernehmen oder
ZweigniederIassungen zu errichten.
5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftIiche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Die Gesellschaft darf keine
Personen durch Ausgaben, die dem Zweck
der Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigten.
6. Bei Bedarf können grundsätzlich
ehrenamtliche Tätigkeiten für die Erfüllung
der Zwecke der Gesellschaft im Rahmen
der steuerlich zulässigen
Aufwandsentschädigungen gem. § 3 Nr. 26
a EStG in angemessener Höhe abgegolten
werden. Die Entscheidung hierüber trifft die
Geschäftsführung, auch über die
Bedingungen und Höhe der
Aufwandsentschädigungen. Die
Geschäftsführung kann im Rahmen eines
BeschäftigungsverhäItnisses ausgeführt
werden, soweit deren Bezahlung
angemessen ist.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Toker, Ebubekir, Hamburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Gündogdu, Yavuz, Hamburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2021
a)
06.04.2022
Hochtritt

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.