Handelsregister · HRB 20210

Chronologischer Auszug

Kistler Massivbau GmbH · Amtsgericht Augsburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Concept Massivbau GmbH

b)
Eurasburg

c)
Baubetreuung sowie Handel mit Baustoffen
aller Art und Ausführung von Bauarbeiten
aller Art.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Kistler, Reiner, Eurasburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2003 mit Nachtrag vom
25.09.2003.
a)
24.11.2003
Jelinek

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
2 SB;
Nachtrag Bl. 3 SB;
Neue Satzung Bl. 4 SB;
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Feldstraße 8, 86495 Eurasburg
a)
04.08.2011
Fälschle
3a)
Kistler Massivbau GmbH

b)
Dasing
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Industriestraße 5, 86453 Dasing
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 hat die
Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Sitz) der Satzung
beschlossen.
a)
26.08.2011
Hübler
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 18.06.2015 (Az. IN 435/15) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
30.06.2015
Weimer
5b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und das allgemeine
Verfügungsverbot sind durch Beschluß des Amtsgerichts
Augsburg vom 14.08.2015 (Az. IN 435/15) aufgehoben
worden.
a)
13.12.2016
Weimer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.