Handelsregister · HRB 20210
Chronologischer Auszug
Kistler Massivbau GmbH · Amtsgericht Augsburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Concept Massivbau GmbH b) Eurasburg c) Baubetreuung sowie Handel mit Baustoffen aller Art und Ausführung von Bauarbeiten aller Art. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Kistler, Reiner, Eurasburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2003 mit Nachtrag vom 25.09.2003. | a) 24.11.2003 Jelinek b) Gesellschaftsvertrag Bl. 2 SB; Nachtrag Bl. 3 SB; Neue Satzung Bl. 4 SB; | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Feldstraße 8, 86495 Eurasburg | a) 04.08.2011 Fälschle | ||||
| 3 | a) Kistler Massivbau GmbH b) Dasing Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Industriestraße 5, 86453 Dasing | a) Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. | a) 26.08.2011 Hübler | |||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 18.06.2015 (Az. IN 435/15) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 30.06.2015 Weimer | ||||
| 5 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot sind durch Beschluß des Amtsgerichts Augsburg vom 14.08.2015 (Az. IN 435/15) aufgehoben worden. | a) 13.12.2016 Weimer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.