Handelsregister · HRB 93908
Chronologischer Auszug
Kirstin Herche Finanzdienstleistungen Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Hanau
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kirstin Herche Finanzdienstleistungen Verwaltungs GmbH b) Schlüchtern Geschäftsanschrift: Mühlenweg 10, 36381 Schlüchtern c) 1) Vermittlung von Versicherungen nach § 34 d GewO und die Tätigkeit als Makler, Anlageberater nach § 34 d GewO. Die Gesellschaft erbringt als Finanzdienstleistungen i.S.d. § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) für andere ausschließlich die Anlageberatung und die Anlage- und Abschlussvermittlung, beschränkt auf Anteile an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagengesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder auf ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Errichtung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Die Gesellschaft erbringt diese Finanzdienstleistungen nicht in Bezug auf Anteile an Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single- Hedgefonds). 2) Die Gesellschaft ist berechtigt, die Übernahme als Vollhafter bei der finanzdienstleistungen in hessen-thüringen Kirstin Herche GmbH & Co. KG zu übernehmen. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt als Geschäftsführerin: Herche, Kirstin, Schlüchtern, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2011 | a) 20.01.2012 Bendig b) Fall 1 | |
| 2 | a) Aus systemtechnischen Gründen erneut vorgetragen: Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2011 | a) 20.01.2012 Bendig b) Fall 2 | ||||
| 3 | c) Eintragung laufende Nummer 1, Spalte 1c) auf Grund offensichtlichem Schreibfehler geändert, nun: 1) Vermittlung von Versicherungen nach § 34 d GewO und die Tätigkeit als Makler, Anlageberater nach § 34 c GewO. Die Gesellschaft erbringt als Finanzdienstleistungen i.S.d. § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) für andere ausschließlich die Anlageberatung und die Anlage- und Abschlussvermittlung, beschränkt auf Anteile an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagengesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder auf ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Errichtung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Die Gesellschaft erbringt diese Finanzdienstleistungen nicht in Bezug auf Anteile an Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single- Hedgefonds). 2) Die Gesellschaft ist berechtigt, die Übernahme als Vollhafter bei der finanzdienstleistungen in hessen-thüringen Kirstin Herche GmbH & Co. KG zu übernehmen. | a) 01.03.2012 Weseloh b) Fall 3 | ||||
| 4 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: 1) Vermittlung von Versicherungen nach § 34 d GewO und die Tätigkeit als Makler, Anlageberater nach § 34 c GewO. Die Gesellschaft erbringt als Finanzdienstleistungen i.S.d. § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) für andere ausschließlich die Anlageberatung und die Anlage- und Abschlussvermittlung, beschränkt auf Anteile an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder auf ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Die Gesellschaft erbringt diese Finanzdienstleistungen nicht in Bezug auf Anteile an Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single- Hedgefonds). 2) Die Gesellschaft ist berechtigt, die Übernahme als Vollhafter bei der finanzdienstleistungen in hessen-thüringen Kirstin Herche GmbH & Co. KG zu übernehmen. | a) 30.03.2012 Weseloh b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.