Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Geschäftsführer sind zur Beachtung der Weisungen der Gesellschafter verpflichtet und dürfen die von den Gesellschaftern als zustimmungspflichtig bezeichneten Geschäfte nur mit deren Zustimmung vornehmen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Die Gesellschafter können Geschäftsführer durch Beschluss zur Einzelvertretung ermächtigen und allgemein oder im Einzelfall von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Wim Abbing
Emmerich am Rhein
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2012
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § Ziffer 3. Satz 1 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 24.000,00 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2019 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma und Sitz), 5 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung der Firma sowie der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1.1. (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.