Handelsregister · HRB 79438
Chronologischer Auszug
Kirsa IT-Consulting GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kirsa IT-Consulting GmbH b) Frankfurt am Main c) Erbringung von IT-Dienstleistungen in den Bereichen Software- und Datenbankentwicklung, Beratungsdienstleistung und Systemmigrationen, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Kirsa, Kresimir, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführer: Wanie, Karsten, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 1.12.2006 | a) 16.03.2007 Dr. Elsner b) Gesellschaftsvertrag Blatt 9 ff Sonderband | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Hanauer Landstraße 291 B, 60314 Frankfurt am Main | a) 09.12.2011 Leifert b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.