Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden, des 1. Kassierer und den 2. Kassierer vertreten. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind jeweils allein vertretungsberechtigt, die Kassierer jeweils mit dem 1. oder 2. Vorsitzenden gemeinsam.
Fall 5
Fall 7
Fall 8
Satzung
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Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.