Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Beschränkung der Vertretungsmacht gem § 26 II 2 BGB: zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die das Vereinsvermögen mit nicht mehr als 300,00 EUR belasten, sind der 1. und 2. Vorsitzende selbständig befugt. Rechtsgeschäfte, die das Vereinsvermögen m i t mehr als 300,00 EUR belasten, bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Liane Tanja Weber
Flacht
Vorstand
Kristin Malz
Flacht
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.03.1978 zuletzt geändert am 16.03.2002
Die Mitgliederversammlung vom 04.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Zweck des Vereins), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 8 (Der Vorstand), § 16 (Inkrafttreten) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.08.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.02.2006.
allg Vertretung bez Beschränkung (mehr als 150€) vAwg berichtigt.
Fall 7
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.