Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Folgende Rechtsgeschäfte/Rechtsakte bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg: a) Erwerb, Veräußerung und Aufgabe von Eigentum an Grundstücken und Belastung von Grundstücken b) Begründung, Erwerb, Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken Dritter c) Aufnahme und Gewährung von Darlehen, Abgabe von Garantieerklärungen und Übernahme von Fremdverpflichtungen mit einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR und höher.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rolf Schneider
Heddesheim
Vorstand
Doris Niedermayr
Heddesheim
Vorstand
Carmen Bertha Krauß
Heddesheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.06.1975 in Neufassung vom 21.11.1996.
Die Mitgliederversammlung vom 02.06.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Anerkennung verschiedener Ordnungen und Ausführungsbestimmungen) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.04.2015.
Tag der ersten Eintragung: 05.11.1975
Satzung: Sonderband 1 Blatt 33/37
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.