Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden alleine im Sinne des § 26 BGB vertreten, soweit es sich um eines der nachfolgenden Rechtsgeschäfte bzw. eine der nachfolgenden rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen handelt: - Den Abschluss von Einzelverträgen, die den Verein im Einzelfall mit einer Summe von nicht mehr als 10.000 EUR netto verpflichten oder im Wirtschaftsplan des Vereines als Ausgabe vorgesehen sind. - Erklärung von Abmahnungen und Kündigungen in Absprache mit der MAV, soweit es Arbeitsverträge und Dienstverträge mit dem Verein betrifft. Darüber hinausgehende Rechtsgeschäfte bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ulrike Paula Kayser
Ettlingen
Vorstand
Roland Heidler
Ettlingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.06.1975 in Neufassung vom 27.10.2003.
Die Mitgliederversammlung vom 12.05.2015 mit Nachtrag vom 29.09.2015 hat die Neufassung der Satzung und hierbei insbesondere die Änderung des § 6 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Kirchliche Aufsicht) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.01.2015.
Tag der ersten Eintragung: 14.08.1975
Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 42-56
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 90-97
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.