Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 10.000,00 EUR für den Einzelfall verpflichten, sind zusätzlich von zwei weiteren Mitgliedern des Vorstandes zu unterzeichnen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Günter Bernhard Meixner
Sulzbach
Vorstand
Hans-Detlef Krebs
Lünen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 26.01.2008.
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2019 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz), 2 (Vereinszweck), 4 (Mitgliedsarten), 5 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 7 (Beitrag), 8 (Erlöschen der Mitgliedschaft), 10 (Vorstand), 11 (Geschäftsbereich des Vorstandes), 12 (Beschlussfassung des Vorstandes) 13 (Mitgliederversammlung), 14 (Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung), 15 (Anträge) und 19 (Inkrafttreten der Satzung) der Satzung beschlossen. Die Satzung wurde um ein Inhaltsverzeichnis und eine Präambel ergänzt.
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2024 hat die Änderung der Präambel, der §§ 1 (Name, Sitz), 2 (Vereinszweck), 4 (Mitgliedsarten), 5 (Erwerb der Mitgliedschaft), 10 (Vorstand), 11 (Geschäftsbereich des Vorstandes), 13 (Mitgliederversammlung), 14 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), 15 (Anträge), 18 (Auflösung des Vereins) und 19 (Inkrafttreten der Satzung) der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.