Handelsregister · VR 200170
Chronologischer Auszug
Kircherhaltungsverein St. Vinzenz und St. Franziskus e.V. · Amtsgericht Göttingen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kircherhaltungsverein St. Vinzenz und St. Franziskus e.V. b) Göttingen | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist die/der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende und die/der stellvertretende Vorsitzende für Finanzen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Vorsitzende: Dr. Hamacher-Hermes, Adelheid, Bovenden, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Rehberg, Elmar, Bovenden, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender für Finanzen: Leichter, Klaus, Bovenden, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 21.10.2007. | a) 06.12.2007 Winterfeld b) Satzung Blatt 7 -11 der Akten |
| 2 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender für Finanzen: Leichter, Klaus, Bovenden, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretende Vorsitzende für Finanzen: Brüggemann, Birgit, Bovenden, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.02.2016 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliederversammlung), § 12 (Änderung und Ergänzung der Satzung sowie Auflösung des Vereins) und 13 (Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung) beschlossen. | a) 22.03.2016 Winterfeld b) Änderungsbeschluss Blatt 26-28 der Akten | |
| 3 | b) Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende für Finanzen: Brüggemann, Birgit, Bovenden, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender für Finanzen: Brüggemann, Klaus, Bovenden, *XX.XX.XXXX | a) 23.12.2020 Winterfeld |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.