Handelsregister · HRB 1680

Registerinformationen

Kircher Grundstücks-GmbH · Amtsgericht Fulda

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kircher Grundstücks-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Fulda
Geschäftsanschrift
Dr.-Raabe-Straße 3, 36043 Fulda

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 1680
Gericht
Amtsgericht Fulda
Letzte Eintragung
04.12.2018
Abrufstand
22.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

ist die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin der Kircher Mittelstraße/Stockhaus Grundstücks GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Fulda (HRA 1350) sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen einschließlich aller verwandter Geschäfte. Die Gesellschaft ist auch selbst berechtigt, Grundstücke zu verwalten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Ralph Kircher

Fulda

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Tag der ersten Eintragung: 03.02.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Fall 3
  • Fall 5

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 31.12.1998 zuletzt geändert am 07.10.2002
  • Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Gegenstand) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.