Handelsregister · VR 8574

Chronologischer Auszug

Kirchengewerkschaft Niedersachsen e.V. · Amtsgericht Hannover

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
MVV-K Mitarbeitervertretungsverband für den Bereich der
Konförderation Ev. Kirchen in Niedersachsen e.V.

b)
Hannover
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und
der Kassenführer.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende
vertreten gemeinsam oder jeweils einer der beiden
gemeinsam mit dem Schriftführer oder Kassenführer.

b)
Vorsitzender:
Massov, Werner, Göttingen, *XX.XX.XXXX
stellv. Vorsitzender:
Reschke, Ralf, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX
Kassenführer:
Behn, Rolf, Kalefeld-Echte, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Rieping, Hubert, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 24.02.2005
a)
06.04.2006
Schröter

b)
Satzung
Bl. 9 - 12 der Registerakten
Tag der ersten Eintragung:
31.05.2005
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.04.2006.
2b)
Nicht mehr
Kassenführer:
Behn, Rolf, Kalefeld-Echte, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassenführer:
Kindermann, Hans-Joachim, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
28.07.2008
Stöber
3b)
Nicht mehr
Kassenführer:
Kindermann, Hans-Joachim, Hannover, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassenführer:
Hirte, Carsten, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
16.04.2010
Wilhelm
4a)
Name geändert, nun:
Kirchengewerkschaft Niedersachsen e.V.
a)
Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind der Vorsitzende, der
stellv. Vorsitzende, der Schriftführer und der
Kassenführer.
Der Vorsitzende vertritt den Verein allein oder
gemeinsam mit dem stellv. Vorsitzenden, dem
Schriftführer oder dem Kassenführer. Der stellv.
Vorsitzende vertritt den Verein jeweils mit dem
Schriftführer oder dem Kassenführer.
b)
Nicht mehr
stellv. Vorsitzender:
Reschke, Ralf, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassenführer:
Hirte, Carsten, Hannover, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellv. Vorsitzende:
Orb-Runge, Christel, Hannover, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassenführer:
Müller, Thomas, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz) und § 8 (Vorstand) beschlossen.
a)
22.01.2014
Wilhelm

b)
Beschluss Blatt 48/ 49 der Akten
Satzung Blatt 50 - 53 der Akten
5a)
Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind zwei geleichberechtigte
Vorsitzende (ein Mann und eine Frau), der Schriftführer,
der Kassenführer und der Öffentlichkeitsbeauftragte.
Die beiden Vorsitzenden vertreten den Verein allein oder
jeweils gemeinsam mit dem Schriftführer, dem
Kassenführer oder dem Öffentlichkeitsbeauftragten. Bei
Verhinderung der Vorsitzenden vertritt den Verein
entweder der Schriftführer mit dem Kassenführer oder
mit dem Öffentlichkeitsbeauftragten gemeinsam.

b)
Geändert, nun:
Vorsitzende:
Orb-Runge, Christel, Hannover, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Öffentlichkeitsbeauftragte:
Herden, Colette, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.08.2017 hat die Neufassung der Satzung insgesamt
beschlossen.
a)
20.02.2018
Wilhelm

b)
Beschluss Blatt 82-84 d.A.;
Satzung Blatt 89-90 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.