Handelsregister · VR 200673
Chronologischer Auszug
Kirche im Dorf der Friedenskirchengemeinde Scharmbeckstotel e.V. · Amtsgericht Walsrode
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kirche im Dorf der Friedenskirchengemeinde Scharmbeckstotel e.V. b) Osterholz-Scharmbeck | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Die Vorstandsmitglieder vertreten einzeln. b) Bestellt als Vorsitzender: Kutzke, Peter, Osterholz-Scharmbeck, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretende Vorsitzende: Potthoff, Rosel, Osterholz-Scharmbeck, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schatzmeister: Hegeler, Peter, Osterholz-Scharmbeck, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 16.02.2011 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.06.2011 geändert. | a) 18.08.2011 Ocklenburg b) Satzung Bl. 28 ff. d.A. |
| 2 | b) Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Potthoff, Rosel, Osterholz-Scharmbeck, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: 2. Vorsitzender: Hegeler, Peter, Osterholz-Scharmbeck, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schatzmeisterin: Hegeler, Angelika, Osterholz-Scharmbeck, *XX.XX.XXXX | a) 27.02.2014 Eisenacher | ||
| 3 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2.Vorsitzende und der Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich. Eine Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2016 hat die Änderung der Satzung in allen Paragraphen beschlossen. §§ 1(Name und Sitz), jetzt (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und 2 (Zweck des Vereins) sind textlich geändert worden. Der bisherige § 3 ( Selbstlosigkeit) ist weggefallen. Aus § 4 ( Mitgliedschaft/ Beiträge) sind jetzt §§ 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft) und § 5 (Mitgliedsbeiträge) geworden. Aus § 5 (Organe des Vereins) ist § 6 (Organe des Vereins) geworden. Dieser ist textlich nicht geändert worden. Aus § 6 (Der Vorstand) ist § 7 (Der Vorstand), § 8 (Amtsdauer des Vorstands) und § 9 (Beschlussfassung des Vorstands) geworden. Der ehemalige § 7 der Satzung (Mitgliederversammlung) ist jetzt § 10 (Die Mitgliederversammlung) und § 11 (Einberufung der Mitgliederversammlung). Aus den ehemaligen §§ 8 (Beschlussfassung), 9 (Änderung des Zwecks und Satzungsänderung) und 10 (Beurkundung von Beschlüssen) ist jetzt § 12 (Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) geworden. § 13 (Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung) und § 14 (Außerordentliche Mitgliederversammlung) sind neu eingefügt worden. Der ehemalige § 11 (Auflösung des Fördervereins) ist jetzt § 15 (Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung). Die allgemeine Vertretungsberechtigung der Vorstandsmitglieder hat sich geändert. Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz Geschäftsjahr) beschlossen. | a) 08.10.2020 Mikolajewski b) Satzung Blatt 105 - 109 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.