Handelsregister · VR 200673

Chronologischer Auszug

Kirche im Dorf der Friedenskirchengemeinde Scharmbeckstotel e.V. · Amtsgericht Walsrode

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kirche im Dorf der Friedenskirchengemeinde Scharmbeckstotel
e.V.

b)
Osterholz-Scharmbeck
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister.
Die Vorstandsmitglieder vertreten einzeln.

b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Kutzke, Peter, Osterholz-Scharmbeck, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Potthoff, Rosel, Osterholz-Scharmbeck, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schatzmeister:
Hegeler, Peter, Osterholz-Scharmbeck, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 16.02.2011 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 29.06.2011 geändert.
a)
18.08.2011
Ocklenburg

b)
Satzung Bl. 28 ff. d.A.
2b)
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Potthoff, Rosel, Osterholz-Scharmbeck, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
2. Vorsitzender:
Hegeler, Peter, Osterholz-Scharmbeck, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schatzmeisterin:
Hegeler, Angelika, Osterholz-Scharmbeck, *XX.XX.XXXX
a)
27.02.2014
Eisenacher
3a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2.Vorsitzende und der Kassenwart.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinschaftlich. Eine Vereinigung mehrerer
Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2016 hat die Änderung der Satzung in allen
Paragraphen beschlossen.
§§ 1(Name und Sitz), jetzt (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und 2 (Zweck des Vereins) sind
textlich geändert worden. Der bisherige § 3 ( Selbstlosigkeit) ist weggefallen. Aus § 4 (
Mitgliedschaft/ Beiträge) sind jetzt §§ 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der
Mitgliedschaft) und § 5 (Mitgliedsbeiträge) geworden. Aus § 5 (Organe des Vereins) ist § 6
(Organe des Vereins) geworden. Dieser ist textlich nicht geändert worden. Aus § 6 (Der
Vorstand) ist § 7 (Der Vorstand), § 8 (Amtsdauer des Vorstands) und § 9
(Beschlussfassung des Vorstands) geworden. Der ehemalige § 7 der Satzung
(Mitgliederversammlung) ist jetzt § 10 (Die Mitgliederversammlung) und § 11 (Einberufung
der Mitgliederversammlung). Aus den ehemaligen §§ 8 (Beschlussfassung), 9 (Änderung
des Zwecks und Satzungsänderung) und 10 (Beurkundung von Beschlüssen) ist jetzt § 12
(Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) geworden. § 13 (Nachträgliche Anträge
zur Tagesordnung) und § 14 (Außerordentliche Mitgliederversammlung) sind neu eingefügt
worden. Der ehemalige § 11 (Auflösung des Fördervereins) ist jetzt § 15 (Auflösung des
Vereins und Anfallberechtigung).
Die allgemeine Vertretungsberechtigung der Vorstandsmitglieder hat sich geändert.

Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz Geschäftsjahr) beschlossen.
a)
08.10.2020
Mikolajewski

b)
Satzung Blatt 105 - 109 der
Akten

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