Handelsregister · VR 8103

Chronologischer Auszug

Kirche für ein schönes Hannover e.V. · Amtsgericht Hannover

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Jesus Freaks

b)
Hannover
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
mindestens zwei und höchstens fünf Mitgliedern,
darunter immer ein 1. Vorsitzender.
Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam
mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.

b)
Vorsitzender:
Haltenhoff, Benjamin, Burgwedel, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Hobusch, Michael, Hannover, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Greve, Daniel, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 19.07.2001
zuletzt geändert am 12.02.2005
a)
05.04.2006
Schröter

b)
Änderungsbeschluss
Bl. 65 - 66 der Registerakten
Tag der ersten Eintragung:
22.01.2002
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
05.04.2006.
2a)
Kirche für ein schönes Hannover
b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Haltenhoff, Benjamin, Wettmar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Arpad, Christian, Hannover, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Hobusch, Michael, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1
(Vereinsname) und § 10 (Vermögensübergang) und mit ihr die Änderung des Namens des
Vereins beschlossen.
a)
06.12.2007
Banek
3b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Greve, Daniel, Hannover, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassenwartin:
Kotyk, Mirjam, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
10.09.2009
Wienke
4a)
Name von Amts wegen um Rechtsformzusatz ergänzt, nun:
Kirche für ein schönes Hannover e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
maximal 5 Mitgliedern. Darunter ein Vorsitzender, ein
oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, ein
Schriftführer und ein Kassenwart.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Hobusch, Michael, Hannover, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Weis, Benjamin, Hannover, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
stellvertretender Vorsitzender:
Arpad, Christian, Springe, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.12.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Aufgabe des Vereins), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 7 (Vorstand), § 8
(Mitgliederversammlung) und § 11 (Inkrafttretung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen
Vertretungsregelung beschlossen.
a)
13.01.2015
Müller

b)
Satzung Blatt 13 - 16 Band II der
Akten
Beschluss Blatt 10 - 12, 56 Band
II der Akten
5b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Weis, Benjamin, Hannover, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Arpad, Christian, Springe, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Lindheim, Dominik, Hannover, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellv. Vorsitzender:
Lucia, Johannes, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
09.06.2016
Müller
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Gemeinnützigkeit) und § 10 (Auflösung oder Beendigung) beschlossen.
a)
19.09.2017
Müller

b)
Satzung Blatt 71 - 74 Band II der
Akten

Beschluss Blatt 83/84 Band II
der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.