Handelsregister · VR 13528

Registerinformationen

Kirche des Nazareners, Barnabasgemeinde e.V. · Amtsgericht Frankfurt am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kirche des Nazareners, Barnabasgemeinde e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Frankfurt am Main

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 13528
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
21.07.2025
Abrufstand
19.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Kurt Wondrak

Frankfurt am Main

Vorstand

Klaus Niehus

Frankfurt am Main

Vorstand

Tanja Baum

Linsengericht

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 12.02.2005 und wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.02.2006 neu gefasst.
  • Die Mitgliederversammlung vom 08.02.2014 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 8 (Vorstand), beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.02.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Gemeinnützigkeit, Finanzen) sowie 10 (Auflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.02.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Beschluss Blatt 16 ff. Sonderband
  • Satzung Blatt 29 - 32 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 33 Sonderband
  • Fall 3
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus: - dem vorsitzenden Pastor, - dem Gemeindeschriftführer und - dem stellvertretenden Gemeindeschriftführer.
  • Vor Erwerb, Belastung, oder Veräußerung von Grundvermögen ist der Vorstand verpflichtet, die Zustimmung der Mehrheit der Mitgliederversammlung und des Gesamtvereins einzuholen.
  • Fall 4
  • Satzung Blatt 52 ff. Sonderband
  • Fall 5
  • Satzung Blatt 70 - 71 Sonderband
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 10
  • Satzung Blatt 91-92R Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.