Handelsregister · VR 4409

Chronologischer Auszug

Kirchbauverein der katholischen Pfarrgemeinde St. Cornelius zu St. Tönis e.V. · Amtsgericht Krefeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kirchbauverein der katholischen Pfarrgemeinde St. Cornelius zu
St. Tönis e.V.

b)
Tönisvorst
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden
Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und dem/der
Kassenführer/in. Der Verein wird gerichtlich und
außergerichtlich vertreten durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam, wobei eines der/die
Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende
sein muss.

b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Dr. Weinand, Hans Albert, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Thelen, Johannes Wilhelm, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführerin:
Küster, Gisela Sophie Anna, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassenführer:
Krins, Heribert Peter, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 12.09.2011.
a)
27.10.2011
Winkler

b)
Anmeldung Blatt 1 ff.
Sonderband
Satzung Blatt 9 ff. des
Sonderbandes
2b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Thelen, Johannes Wilhelm, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Kutz, Wolfgang, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX
a)
04.02.2015
Dröge

b)
Anm. Bl. 15 ff. Sbd.
3a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens
der/dem Vorsitzenden und der Stellvertreterin/dem
Stellvertreter des/der Vorsitzenden. Zusätzlich können
ein/eine Schriftführer/in sowie ein/e Kassenführer/in
Vorstände gemäß § 26 BGB sein. Der Verein wird
gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam, wobei eines der/die
Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende
sein muss.
b)
Nicht mehr
Schriftführerin:
Küster, Gisela Sophie Anna, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.08.2021 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) beschlossen.
a)
25.02.2022
Winkler

b)
Anm. Bl. 26 ff. u. 43 Sbd.,
aktuelle Satzung Bl. 54 ff. Sbd.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.